Schutz für deine finanzielle Existenz

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Jeder Vierte scheidet in Deutschland vorzeitig vom Erwerbsleben aus. Das Risiko hängt nicht nur mit dem Beruf zusammen, denn immer häufiger leiden Menschen an psychischen Erkrankungen oder Rückenleiden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei Weitem nicht aus um weiterhin den finanziellen Bedarf zu decken. Nur wer selbst - und möglichst frühzeitig - vorsorgt, kann auch im Fall der Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard aufrechterhalten und finanzielle Probleme vermeiden. Für Berufseinstiger bieten wir mit der Starter-BU Schutz zum besonders günstigen Preis.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Starter-BU von AXA

Gerade Auszubildende sollten möglichst früh ihre Arbeitskraft absichern. Wer jung und gesund ist, bekommt hochwertigen Versicherungsschutz meistens für relativ wenig Geld. Für Berufseinsteiger haben wir die Starter-BU. Sie bietet in den ersten Jahren besonders günstigen Versicherungsschutz. So wird die wichtige Absicherung der Arbeitskraft auch für Auszubildende bezahlbar.

Berufseinstiger können eine Rentenhöhe von bis zu 1.250 EUR wählen. Die Starter-BU teil sich in 2 Phasen auf. Phase 1 läuft 5 Jahre und beinhaltet bis zu 2 Beiragssprünge. Der monatliche Beitrag steigt nach den ersten 3 Jahren und anschließend ab dem 5. Vertragsjahr. Bei Bedarf kann die erste Phase auf bis zu 7 Jahre verlängert oder auf 3 Jahre gekürzt werden. In der zweiten Phase ist dann der Zielbeitrag bis zum vereinbarten Ablauf zu zahlen.

Speziell für Berufseinsteiger

  • Besonders günstige Konditionen für Azubis, Studenten und Berufsstarter (zwischen 16 und 30 Jahren)
  • Hohe Flexibilität nach Vertragsabschluss durch Anpassungsoptionen
  • Geringerer Beitrag durch frühzeitigen Einstieg in jungen Jahren und bei guter Gesundheit
  • Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate möglich
  • Zukunftsgarantie für Studenten und Azubis: Verbesserung der Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Überbrückungshilfe in Höhe von max. sechs BU-Monatsrenten ab Einstellung des Kranken(tage)geldes wegen Berufsunfähigkeit bis zum Abschluss der Leistungsprüfung
  • Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall