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Berufseinstieg: Welche Versicherungen benötigen Azubis?

02.09.2020 von

Der Schulabschluss ist in der Tasche und du hast dich dafür entschieden, deinen Werdegang mit einer Berufsausbildung fortzusetzen. Damit erwarten dich nicht nur allerhand Eindrücke und Informationen, sondern ein komplett neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören auch Bereiche, mit denen du dich vorher wahrscheinlich eher weniger auseinandergesetzt hast, unter Anderem eben die Frage nach den notwendigen Versicherungen: Welche Absicherung ist während meiner Ausbildung unerlässlich? Und welche Policen können noch warten? Das kannst du ganz bequem im Folgenden nachlesen.

Die eigene Krankenversicherung

Mit Beginn der Ausbildung erlischt für die Jugendlichen automatisch der Kranken-Versicherungsschutz über die Eltern. Sinnvollerweise sollten sich die Azubis unbedingt noch vor Ausbildungsbeginn für eine beliebige Krankenkasse entscheiden. Anderenfalls wird für den Lehrling einfach eine Krankenkasse vom Arbeitgeber festgelegt. In der Regel sind die Berufseinsteiger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Haftpflicht: Versicherungsschutz klären

Wird ein Sach- oder Personenschaden verursacht, so musst die verantwortliche Person in jedem Fall dafür haften. Davon sind natürlich auch Auszubildende nicht ausgenommen. Abhilfe schafft hierbei die private Haftpflichtversicherung: Diese schützt vor Schadensersatzansprüchen. Häufig sind die Jugendlichen während der Ausbildungszeit noch über die Eltern mitversichert – hierfür gelten jedoch die folgenden drei Voraussetzungen:

  • Der elterliche Haftpflicht-Vertrag erlaubt den Einschluss der Kinder.
  • Es handelt sich um die erste Berufsausbildung.
  • Der betroffene Azubi ist ledig, also nicht verheiratet.

Achtung: Bei Nichterfüllung der ersten Bedingung oder nach Beendung der Erstausbildung sollten sich die Betroffenen unbedingt bezüglich einer eigenen Haftpflichtversicherung beraten lassen!

Arbeitskraft absichern: Je jünger, desto besser

Wirst du, etwa durch Unfall oder Krankheit, plötzlich aus dem Arbeitsleben gerissen und die Berufsunfähigkeit tritt ein, so kannst du dich als Azubi nicht auf staatliche Unterstützung verlassen. Bei Geburt nach dem 1. Januar 1961 erwartet dich bei Wegfall der Arbeitskraft lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weswegen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung umso wichtiger ist. Nur so kann der zuvor geführte Lebensstandard aufrechterhalten werden. Solange du nicht mehr in der Lage bist, zu arbeiten, erhältst du hierbei eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die maximal bis zum Ablauf des vertraglich vereinbarten Ablaufs gezahlt wird. Lehrlinge kommen dazu noch in den Genuss eines weiteren Vorteils: in der Regel wirkt sich das noch junge Alter sehr positiv auf den Beitrag aus, es lohnt sich also, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Gut zu wissen: Das solltest du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch beachten

  • Ausreichende Höhe

Achte darauf, dass die vereinbarte Summe auch in ausreichender Höhe im Antrag festgehalten wird, sodass du dein Leben ansatzweise wie gewohnt fortführen kannst.

  • Wahrheitsgemäße Angaben bei der Risikoprüfung

Ganz wichtig: Immer bei der Wahrheit bleiben. Machst du bei der Risikoprüfung falsche Angaben oder verschweigst eventuelle Vorerkrankungen, so ist der Versicherer dazu berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht dann kein Leistungsanspruch mehr.

  • Laufzeit

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist im Alter logischerweise deutlich höher als in jungen Jahren, deswegen sollte der Versicherungsvertrag bis kurz vor dem Renteneintritt laufen.

  • Option auf Höherversicherung

Hat der Azubi ausgelernt, so steigt im Normalfall auch das Einkommen. Im Zuge dessen muss der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Diese Angleichung kann, je nach Versicherer, bis zu einem bestimmten Alter und anlassbezogen ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.

Betriebsrente: Welche Möglichkeiten stehen im neuen Unternehmen zur Verfügung?

Auszubildende haben ebenfalls einen Anspruch auf eine Betriebsrente, deswegen sollten diese sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Viele Betriebe greifen ihren neuen Mitarbeitern unter die Arme und unterstützen sie beim Aufbau einer Betriebsrente. Sie kommen entweder in Gänze für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf oder teilen sich die Kosten zusammen mit dem Angestellten, sodass sich die Azubis bereits zeitnah ein zusätzliches Einkommen für die späteren Lebensjahre erwirtschaften können.

Zusätzlich: Private Altersvorsorge

Obwohl der die Ausbildungsvergütung für den ein oder anderen vielleicht noch eher schmal ausfällt, lohnt sich auf jeden Fall eine private Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer Riester-Rente. Azubis sind gesetzlich rentenversichert und bekommen somit auch die staatliche Riester-Förderung. Auch hier gilt wieder: Je früher die Altersvorsorge gestartet wird, desto mehr hat man im Alter davon.

Besonderer Anreiz für Auszubildende: Wird unter 25 Jahren ein Riester-Vertrag abgeschlossen, legt der Staat einen einmaligen Bonus über 200 Euro obendrauf.

Eigene Wohnung? An Hausratversicherung denken!

Wohnst du während deiner Ausbildungszeit weiterhin unter dem Dach der Eltern, so ist dein Hab und Gut sowieso über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Ausnahme: Der Lehrling verabschiedet sich von seinen vier Wänden im Elternhaus und richtet sich neu ein, gründet also einen eigenen Hausstand. In diesem Fall ist eine separate, eigene Hausratversicherung notwendig.

Bildquelle: Adobe Stock - Look!