leistungsstark inkl. persönlichem Service

Private Krankenversicherung

Die AXA Krankenversicherung bietet drei leistungsstarke Tarife in der Privaten Krankenvollversicherung. Je nach Budget und gewünschten Serviceleistungen ist sicherlich ein passender Tarif dabei. Als Ansprechpartner vor Ort bzw. online stehen wir unseren Kunden immer für Fragen zur Verfügung. Mit der Krankenversicherung von AXA sicherst du dir den Status als Privatpatient und erhältst ein Leben lang eine hochwertige Premiumversorgung. Bei AXA übrigens immer inklusive: der gesundheitsservice360° mit tollen Services.

Zahnärztliche Leistungen nach Wahl

gesundheitsservice360°

Der gesundheitsservice360° ist in der Krankenvollversicherung der AXA immer dabei. Er ist eine Rundum-Begleitung in allen Lebenslagen der kostenlos enthalten ist. Der Service bietet Präventionsangebote zum Erhalt der Gesundheit, qualifizierte medizinische Beratung und umfassende Versorgung im Krankheitsfall.

Infos & Begriffserklärungen

Gesundheitslotsen-Prinzip

100%ige Erstattung der Aufwendungen medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung, wenn die Behandlung durch einen Gesundheitslotsen oder durch einen Facharzt nach Überweisung durch einen Gesundheitslotsen erfolgt (ohne Überweisung 80%).

Ein Gesundheitslotse ist entweder ein

  • Arzt für Allgemeinmedizin/ praktischer Arzt,
  • Internist ohne Schwerpunktmedizin, der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt hat,
  • Facharzt für Gynäkologie,
  • Facharzt für Augenheilkunde (Augenarzt),
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt),
  • Not- bzw. Bereitschaftsarzt oder
  • ein Arzt, der über einen von AXA zur Verfügung gestellten telefonischen oder digitalen Service kontaktiert wird ("Online-Arzt")
Generika-Prinzip

Ein Generikum ist ein Arzneimittel, das mit einem bereits auf dem Markt erhältlichen Originalpräparat wirkstoffgleich ist. Es wird auf den Markt gebracht, sobald der Patentschutz des Originalpräparats ausläuft. Dabei ist ein Generikum denselben hohen Anforderungen an eine Zulassung als Arzneimittel unterworfen wie das Originalpräparat. Generika sind im Durchschnitt rund zwei Drittel günstiger als Originalpräparate und tragen so aktiv zur Stabilisierung Ihrer Beiträge bei, ohne dass die Versorgungsqualität sinkt.

Primärarzt

100%ige Erstattung jeder medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung, wenn die Behandlung durch einen Primärarzt durchgeführt wird.

Primärärzte sind:

  • Ärzte für Allgemeinmedizin
  • Praktische Ärzte
  • Fachärzte für Gynäkologie
  • Fachärzte für Augenheilkunde (Augenärzte)
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzte)
  • Not- oder Bereitschaftsärzte

Alle anderen Ärzte zählen nicht zu den Primärärzten. Es ist also ganz einfach: Bei jeder Erkrankung suchen Sie zunächst einen Primärarzt auf und lassen sich dann, wenn nötig, an einen Facharzt überweisen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

AXA erstattet digitale Gesundheitsanwendungen im ambulanten und zahnärztlichen Bereich entsprechend dem tariflichen Umfang.

Zahnstaffel

Premium Zahn
In den ersten 4 Versicherungsjahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt (Zahnstaffel):im 1. Jahr bis 2.000 Euro, 1.–2. Jahr bis insgesamt 4.000 Euro, 1.–3. Jahr bis insgesamt
6.000 Euro, 1.–4. Jahr bis insgesamt 8.000 Euro. Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt die Zahnstaffel. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Sachkostenliste.

Komfort Zahn
In den ersten 4 Versicherungsjahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt (Zahnstaffel): im 1. Jahr bis 1.000 Euro, 1.–2. Jahr bis insgesamt 2.000 Euro, 1.–3. Jahr bis insgesamt
3.000 Euro, 1.–4. Jahr bis insgesamt 4.000 Euro. Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt die Zahnstaffel. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Sachkostenliste.

Kompakt Zahn
In den ersten 4 Versicherungsjahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt (Zahnstaffel): im 1. Jahr bis 500 Euro, 1.–2. Jahr bis insgesamt 1.000 Euro, 1.–3. Jahr bis insgesamt 1.500 Euro,
1.–4. Jahr bis insgesamt 2.000 Euro. Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt die Zahnstaffel. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten
Sachkostenliste.