Profi-Schutz für das Betriebsgebäude

Gebäudeversicherung

Gebäude stellen einen hohen Vermögenswert dar. Jedes Gebäude benötigt umfassenden Versicherungsschutz. Das Betriebsgebäude ist oftmals das Fundament eines Unternehmens. Erleidet das Gebäude einen Schaden, können Verwaltung und Produktion schnell stillstehen. Die zügige Wiederherstellung ist hierbei enorm wichtig. AXA bietet mit der Profi-Schutz Gebäudeversicherung umfassenden und flexiblen Versicherungsschutz.

Was ist mitversichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude mit allen dazugehörigen Bestandteilen. Dazu gehört bspw. die Heizungsanlage über Klimaanlagen bis zur Wandverkleidung. Ebenso zählt Gebäudezubehör wie z. B. Brennstoffvorrat dazu. Auch Grundstücksbestandteile wie bauliche Einfriedungen, Terrassen oder Carports sind inbegriffen.

Welche Gefahren sind versichert?

Neben den bereits o.g. genannten klassischen Gefahren kann der Versicherungsschutz erweitert werden.

  • Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben)
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Wasserlöschanlagen-Leckage
  • Glasbruch, auch gegen unbenannte Gefahren
  • Baustein Haustechnik für betriebsfertige technische Gebäudebestandteile: versichert sind diese gegen ergänzende Gefahren wie Zerstörung oder Beschädigung durch unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Wasser, Feuchtigkeit, Überdruck, Unterdruck.

Leistungen der Gebäudeversicherung im Schadenfall

Im Schadenfall wird der so genannte “Sachsubstanzschaden” erstattet. Das heißt: die Wiederherstellung des Gebäudes inklusive der Bestandteile und des Gebäudezubehörs sowie der Grundstücksbestandteile.

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten
  • Kosten zur Dekontamination des Erdreichs
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt, durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
  • Beseitigung von Schäden am Gebäude nach einem Einbruch
  • Aufwendungen für Wasserverlust nach einem Rohrbruch
  • Aufwendungen zum Entfernen umgestürzter Bäume
  • Sachverständigenkosten und sofern vereinbart den infolge des Sachschadens entstandenen Mietausfall inklusive fortlaufender Nebenkosten