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Betrunken Auto fahren – ein folgenreicher Fehler

12.02.2024 von verpd

Die Anzahl der Alkoholunfälle ist binnen zehn Jahren auf einen Rekordwert gestiegen. Auch die Anzahl der Personen, die durch einen solche Unfall ihr Leben verloren haben, erhöhte sich von 2021 auf 2022 um fast 47 Prozent. Dabei sollte eigentlich jeder wissen, wer alkoholisiert am Straßenverkehr als Fahrzeugfahrer oder auch als Fußgänger teilnimmt, erhöht für sich und andere die Unfallgefahr. Zudem muss ein alkoholisierter Fahrzeugfahrer mit einer Strafe, wie dem Entzug des Führerscheins rechnen, selbst wenn kein Unfall passiert ist. Bei einem Unfall drohen zudem finanzielle Nachteile.

Nach einer aktuellen Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereigneten sich 2022 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – fast 38.800 Verkehrsunfälle, weil mindestens ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Dies ist ein neuer Höchstwert innerhalb der vergangenen zehn Jahre und gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rund 19,5 Prozent.

Die Anzahl dieser Alkoholunfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, hat sich von 2021 auf 2022 sogar um 23,3 Prozent auf 16.800 erhöht. Dabei gab es im Jahr 2022 242 Verkehrstote zu beklagen, das ist ein Anstieg gegenüber dem Jahr zuvor um 46,7 Prozent.

Von allen Alkoholunfällen mit Personenschäden wurden 7.500 Fälle durch ein Fehlverhalten alkoholisierte Autofahrer verursacht. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 17,9 Prozent. Was viele Kfz-Fahrer nicht wissen: Ein Unfall, den sie alkoholisiert verursachen, kann neben einer Strafe und dem Führerscheinentzug, auch erhebliche finanzielle Folgen für sie haben.

Versicherungs-rechtliche Auswirkungen

Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall schuldhaft verursacht wurde, die Schäden der Unfallopfer. Allerdings kann diese Kfz-Haftpflichtversicherung den alkoholisierten Kfz-Fahrer, der den Unfall verschuldet hat, in Regress nehmen, also zur Rechenschaft ziehen und bis zu 5.000 Euro von ihm zurückfordern.

Wer zudem unter Alkoholeinfluss sein Auto bei einem Unfall beschädigt, muss damit rechnen, dass seine Voll- und Teilkaskoversicherung die Entschädigungsleistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ kürzt.

„Abhängig vom Grad des Verschuldens und der Alkoholisierung kann die Kürzungsquote bis zu 100 Prozent betragen. Ab 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet. Die Kürzungsquote liegt in solchen Fällen in der Regel bei 100 Prozent“, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont.

Schon 0,3 Promille können zu viel sein

Eigentlich sollte jeder Kfz-Fahrer wissen, dass er, wenn er mit einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) ab 0,3 Promille unterwegs ist und Fahrauffälligkeiten zeigt oder gar einen Unfall verursacht, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Wer als Kfz-Fahrer ab 0,5 Promille BAK hat, muss mindestens mit einem Bußgeld ab 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister (FAER) und einem Monat Fahrverbot rechnen, selbst wenn er keine Auffälligkeiten beim Fahren zeigt.

Fahranfänger in der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr haben sogar eine Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe ab 250 Euro und wenigstens einem Punkt im FAER rechnen. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar vorgeschrieben werden.

Bei einer BAK ab 1,1 Promille drohen allen, egal ob Fahranfänger oder langjähriger Kfz-Fahrer, mindestens drei Punkte im FAER, ein langer Entzug des Führerscheins – unter Umständen sogar dauerhaft – sowie eine hohe Geld- oder gar eine Haftstrafe. Wer einen BAK ab 1,6 Promille aufweist oder wiederholt betrunken fährt, dem droht eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die er bestehen muss, wenn er überhaupt irgendwann die Fahrerlaubnis wiederhaben möchte.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Übrigens, wer mit zwischen 0,5 und 1,1 BAK ein Auto lenkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die, wie bereits genannt, mit Bußgeldern und Führerscheinentzug bestraft werden kann.

Eine Alkoholfahrt mit 0,3 oder mehr Promille kann jedoch auch als Straftat gewertet werden, wenn man alkoholbedingte Fahrfehler begeht oder einen Unfall verursacht. Das gleiche gilt ab einer BAK von 1,1 – und zwar auch ohne, dass ein Fahrfehler festgestellt oder Unfall verursacht wurde. Hier ist das Strafmaß für die Geldstrafe und die Punkte im FEAR deutlich höher als bei einer Ordnungswidrigkeit und je nach Umstand, kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Allein im Jahr 2022 gab es im FAER für über 80.550 Verkehrsteilnehmer eine Eintragung wegen einer Straftat unter Alkoholeinfluss. Bei weiteren 36.240 Personen wurden Alkoholverstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ausführliche Informationen über die Wirkung und Risiken von Alkohol, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen für Auto- und Radfahrer gibt es unter www.kenn-dein-limit.info, einem Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier finden sich zudem Selbsttests rund um das Thema Alkohol.