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Brille auf dem Stuhl kaputt: „Dafür hab ich doch Haftpflicht!“ – Ja… nein… kommt drauf an.

06.02.2026 von Mathias Baur

Szene 1: Der Stuhl. Das Schicksal. Das Knacken.

Du kennst es. Irgendwer legt „nur kurz“ die Brille auf den Stuhl. Oder die Couch. Oder den Beifahrersitz. Der Klassiker in drei Akten:
Brille wird abgelegt. Mensch setzt sich. Brille macht knack – und plötzlich ist die Haftpflicht „die einzige Hoffnung der Menschheit“.

Und dann kommt dieser Satz, der in der Schadenbearbeitung ungefähr so häufig vorkommt wie „Ich hab aber eigentlich immer Vorfahrt“:

„Dafür hab ich doch eine Privathaftpflicht!“

Das klingt erstmal logisch. Ist es aber oft nicht.

Die unbequeme Wahrheit: Die Haftpflicht ist keine Pech-Flatrate

Eine Privathaftpflicht zahlt nicht für „passiert halt“. Sie zahlt für berechtigte Schadenersatzansprüche. Und damit sind wir beim Kern:

Haftpflicht heißt: Jemand muss schuldhaft (mindestens fahrlässig) etwas falsch gemacht haben.
Und genau da stolpert der Brillen-auf-Sitzfläche-Fall regelmäßig. Denn: Ein Stuhl ist… überraschenderweise… zum Sitzen da. Eine Couch ebenso. Der Beifahrersitz auch. Wild, ich weiß.

Sitzfläche ≠ Ablagefläche (und das ist keine Haarspalterei)

Hier entsteht der Mythos: „Wer sich setzt, muss halt schauen.“
Nein. Er kann. Muss aber nicht.

Warum? Weil im Alltag niemand ernsthaft damit rechnen muss, dass auf einer Sitzfläche eine Brille liegt. Und das ist kein „Versicherungs-Blabla“, sondern genau die Denkweise, die sich in der Rechtsprechung und Regulierungspraxis immer wieder findet:

Sitzflächen werden bestimmungsgemäß genutzt.

Wer sich normal hinsetzt, macht erstmal nichts Verkehrswidriges. Wer empfindliche Dinge auf Sitzflächen legt, schafft selbst eine naheliegende Gefahrenquelle.

Das Stichwort, das dann gern fällt (und das man nicht liebt, aber respektieren muss): Mitverschulden – § 254 BGB.
Heißt: Wenn der Geschädigte durch sein Verhalten die Sache „erst möglich gemacht“ hat, kann der Anspruch gekürzt werden – bis hin zu 0 %.

Und ja: Genau so enden viele dieser Fälle.

„Aber er hätte doch gucken können!“ – klar. Und ich könnte jeden Morgen um 5 joggen.

Natürlich kann man sich angewöhnen, jeden Stuhl wie eine archäologische Fundstelle zu untersuchen, bevor man sich setzt. Mit Taschenlampe, Metalldetektor und Sachverständigen.

Aber das ist nicht der Maßstab. Der Maßstab ist: Was ist im Alltag zumutbar und üblich? Und üblich ist: Man setzt sich auf einen Stuhl, ohne vorher einen Sicherheitscheck wie beim Boarding am Flughafen.

Szene 2: Der Beifahrersitz – der Stuhl mit Dach

Jetzt das Ganze im Auto. Brille, Smartphone, Tablet – „nur kurz“ auf den Beifahrersitz. Dann steigt jemand ein, setzt sich… und wir sind wieder bei Akt 3: knack.

Auch hier gilt: Der Beifahrersitz ist primär ein Sitz, kein Showroom für fragile Elektronik oder empfindliche Brillen.

Wer einsteigt und sich hinsetzt, nutzt den Sitz bestimmungsgemäß.
Und wer sein Gerät genau dort platziert, wo Menschen sich hinsetzen… naja… der spielt Risiko-Roulette. Nur ohne Gewinnchance.

Was viele nicht hören wollen: „Absicht“ ist nicht das Thema

„Der hat das doch nicht absichtlich gemacht!“ Richtig. Aber Absicht ist in diesen Fällen selten entscheidend.

Die Haftung hängt nicht daran, ob jemand ein guter Mensch ist, sondern ob er schuldhaft etwas falsch gemacht hat. Und wenn jemand einfach nur sitzt, dann ist das oft: kein schuldhaftes Verhalten. So unromantisch ist Haftpflicht.

Wann die Haftpflicht bei Brillen eher zahlt (damit wir nicht nur meckern)

Es gibt auch Brillenfälle, bei denen die Regulierung völlig normal läuft. Zum Beispiel:

Brille liegt auf dem Tisch / einer Kommode / einer Ablage, wird runtergefegt oder runtergeworfen. Brille wird aus der Hand gerissen, zertreten, umgestoßen – klassischer Unachtsamkeitsmoment. Jemand wurde klar gewarnt („Achtung, da liegt meine Brille!“) und setzt sich trotzdem drauf. Da wird’s dann schnell „haftungsfreundlich“. Weil das Verhalten des anderen eher als sorgfaltswidrig bewertet werden kann.

Der zweite Streit, wenn grundsätzlich gezahlt wird: „Neu für Alt“

Selbst wenn Haftung besteht, kommt häufig der nächste Klassiker:

„Warum wird mir nicht einfach eine neue Brille bezahlt?“

Weil Versicherungen (und Gerichte) prüfen, ob du durch die neue Sache einen Vorteil hast („Neu für Alt“).
Bei Brillen ist das nicht immer so simpel, wie manche meinen – es gibt Konstellationen, in denen ein pauschaler Abzug nicht einfach durchgewunken wird. Aber: Das ist ein eigenes Minenfeld.

Drei Regeln, damit Brillen länger leben

Sitzflächen sind tabu. Immer. Auch „nur kurz“.
Auto: Türfach, Mittelkonsole, Ablage, Tasche – überall, nur nicht da, wo Menschen sitzen.
Zu Hause: Ein fester Brillenplatz. Eine Schale. Ein Tisch. Irgendwas. Hauptsache kein Sofa.

Fazit: Der Stuhl ist nicht schuld – und die Haftpflicht ist nicht böse

So ärgerlich das ist: In sehr vielen Fällen „Brille auf Sitzfläche“ geht der Geschädigte leer aus. Nicht, weil Versicherer gern „nein“ sagen – sondern weil die Rechtslage regelmäßig so tickt:

Kein schuldhaftes Verhalten beim Hinsetzen, dafür oft ein Mitverschulden beim Ablegen auf einer Sitzfläche.

Und das ist der Punkt, an dem der Mythos „Haftpflicht zahlt immer“ zuverlässig stirbt – meistens direkt neben der Brille.