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Deutlicher Anstieg bei den Krankschreibungen

29.08.2023 von verpd

Nach aktuellen Angaben der Techniker Krankenkasse, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, war im Schnitt jeder gesetzlich Krankenversicherte im ersten Halbjahr 2023 9,5 Tage krankgeschrieben. Das sind 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr und zugleich ein neuer Rekordwert.

Nach einer Auswertung der Daten der rund 5,6 Millionen Erwerbstätigen, die bei der Techniker Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sind, fehlten die Beschäftigten wegen Krankheit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres deutlich häufiger als in den ersten Halbjahren bisheriger Jahre. Rein statistisch gesehen war jeder gesetzlich krankenversicherte Erwerbstätige im ersten Halbjahr 2023 9,5 Tage krankgeschrieben.

Das ist gegenüber demselben Vergleichszeitraum des letzten Jahres ein Anstieg um 4,4 Prozent, denn damals waren es noch 9,1 Krankentage. Auch in den vorherigen Jahren waren die Fehlzeiten wegen Krankheit in den ersten sechs Monaten eines Jahres mit 6,8 Fehltagen in 2021, 8,0 Fehltagen in 2020 und 7,8 Fehltagen in 2019 noch deutlich niedriger.

Welche Krankheiten die meisten Fehltage verursachten

Anteilig die meisten Krankentage im ersten Halbjahr 2023 wurden laut TK-Datenauswertung wie bereits im Vorjahr durch Grippe und Erkältungskrankheiten, beispielweise Schnupfen und Bronchitis, verursacht. Im Schnitt sind allein 2,5 der 9,5 Fehltage je Krankenkassenmitglied mit Krankengeldanspruch im ersten Halbjahr 2023 darauf zurückzuführen.

Die zweithäufigste Ursache für Fehltage sind psychische Probleme wie Depressionen. Hierauf entfielen von Januar bis einschließlich Juni 2023 durchschnittlich 1,7 Krankentage pro gesetzlich krankenversicherten Erwerbstätigen.

Den dritten Platz bei den Ursachen der meisten Fehlzeiten belegen Krankschreibungen wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen mit im Schnitt 1,4 Arbeitsunfähigkeits-Tagen pro krankenversicherten Beschäftigten im ersten Halbjahr 2023.

Die „Gründe für die anhaltend hohe Zahl an Krankschreibungen nach der Pandemie könnten Nachholeffekte bei den Infektionskrankheiten sein. Eine andere Erklärung könnte sein, dass Beschäftigte auch sensibler mit Erkrankungen umgehen, um Kolleginnen und Kollegen nicht anzustecken“, so die TK.

Einkommensschutz im Krankheitsfall

Übrigens: Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei längeren Krankheitszeiten, also nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, mit Einkommensausfällen rechnen. Denn das als Lohnersatzleistung von der Krankenkasse gezahlte gesetzliche Krankengeld ist geringer als das bisherige Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Arbeitnehmer haben nämlich bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen Anspruch auf 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes zudem maximal das Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze – in 2023 sind das monatlich 4.987,50 Euro.

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt. Das heißt, wer mehr als 4.987,50 Euro im Monat brutto verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.491,40 Euro im Monat beziehungsweise 116,38 Euro am Tag als Krankengeld. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherungabgezogen.

Selbstständige, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, haben in der Regel keine gesetzliche Absicherung und somit im Krankheitsfall keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.