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Immer wieder erleben wir, dass Gewerbekunden erstaunt reagieren, wenn wir sie im Rahmen unserer Beratung auf gesetzliche Sicherheitsvorschriften hinweisen. Dabei handelt es sich nicht um Vorgaben, die ein Versicherer willkürlich festlegt, sondern um grundlegende Pflichten, die jedes Unternehmen beachten muss.
Diese Vorschriften dienen nicht nur dem Schutz von Sachwerten, sondern in erster Linie dem Schutz der Menschen, die in einem Betrieb arbeiten.
Brände in Gebäuden entstehen häufig durch technische Defekte. Defekte Kabel, überlastete Steckdosen oder beschädigte Geräte sind oft die Ursache. Durch regelmäßige Elektroprüfungen und die Bereitstellung funktionsfähiger Feuerlöscher kann das Risiko deutlich reduziert werden.
Wenn es dennoch zu einem Brand oder Unfall kommt, stellt sich immer die Frage:
Wurde alles getan, um den Schaden zu verhindern?
Fehlen geprüfte Feuerlöscher oder wurde die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 versäumt, kann das für Unternehmer und Führungskräfte erhebliche Konsequenzen haben.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Betriebssicherheit sind klar geregelt.
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Vorschrift ersetzt die frühere BGV A3 und schreibt vor, dass elektrische Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach in festgelegten Intervallen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.
Ergänzend regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass alle Arbeitsmittel – dazu zählen auch elektrische Geräte – sicher bereitgestellt, gewartet und regelmäßig überprüft werden müssen. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die individuell für jeden Betrieb erstellt werden muss.
Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Verstöße können mit Bußgeldern und im Schadensfall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Im Bereich Brandschutz ist die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) relevant. Sie legt fest, wo Feuerlöscher anzubringen sind, wie viele erforderlich sind und welche Schulungen Mitarbeitende erhalten müssen.
Und noch ein wichtiger Punkt: Nahezu alle Versicherer weisen in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hin, dass diese Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. In den Vertragsbedingungen findet sich häufig folgender Wortlaut:
„Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“
Das bedeutet: Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert im Schadensfall nicht nur Bußgelder oder Haftungsansprüche, sondern auch Probleme mit seiner Versicherung – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Bei Betriebsbesichtigungen stellen wir immer wieder zwei grundlegende Mängel fest:
Wie oft elektrische Geräte geprüft werden müssen, hängt von ihrer Nutzung und Umgebung ab.
In Handwerksbetrieben, auf Baustellen oder in Werkstätten, wo Geräte stark beansprucht werden, sind jährliche Prüfungen üblich. In Büros mit ortsfesten Geräten kann das Intervall bis zu vier Jahre betragen.
Wichtig ist: Nur eine Elektrofachkraft darf die DGUV V3-Prüfung durchführen. In Ausnahmefällen kann eine elektrotechnisch unterwiesene Person einfache Sichtprüfungen übernehmen – allerdings nur unter Aufsicht einer Fachkraft.
Für Feuerlöscher gilt:
Sie müssen leicht erreichbar, gut sichtbar und regelmäßig gewartet werden. Meist ist eine Überprüfung alle zwei Jahre erforderlich. Darüber hinaus sollte das Personal wissen, wie man einen Feuerlöscher im Ernstfall richtig einsetzt. Schulungen und praktische Übungen sind hier unerlässlich.
Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, geht ein hohes Risiko ein. Kommt es zu einem Unfall oder Brand und stellt sich heraus, dass Sicherheitsprüfungen unterlassen wurden, drohen empfindliche Strafen. Neben Bußgeldern und Regressforderungen können auch strafrechtliche Ermittlungen folgen.
Auch Versicherungen können im Schadensfall ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das Argument „Ich wusste das nicht“ schützt nicht vor Haftung – Unwissenheit entbindet im Unternehmertum nicht von der Verantwortung.
Feuerlöscher und Elektroprüfungen sind keine lästigen Formalitäten, sondern elementare Bestandteile des Arbeitsschutzes. Die gesetzlichen Grundlagen - von der DGUV Vorschrift 3 über die Betriebssicherheitsverordnung bis zur ASR A2.2 - dienen in erster Linie dem Schutz der Menschen in einem Unternehmen.
Wer diese Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Folgen. Denn Sicherheit im Betrieb beginnt nicht bei der Versicherung, sondern bei der eigenen Verantwortung.
Für alle, die sich tiefer mit den gesetzlichen Grundlagen und Sicherheitsvorschriften beschäftigen möchten, finden Sie hier eine Auswahl an offiziellen und verlässlichen Quellen:
Hinweis: Alle verlinkten Seiten sind offizielle Quellen. Änderungen der Vorschriften und Normen sind möglich. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Aktualität.