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Gesetzesänderung bei der Haftung für Kfz-Anhänger

20.07.2020 von

Am 17. Juli dieses Jahres hat sich in Sachen Kfz-Versicherung für Anhänger Einiges getan: Seit diesem Tag an werden bei Unfällen mit Kfz-Gespannen wieder ausschließlich die zugehörigen Halter haftbar gemacht. Die zuständige Kfz-Versicherung leistet nur noch anteilig in solchen Fällen, in denen der betroffene Anhänger zu einer Gefahrenerhöhung führt. Folglich wird hierbei eine Leistung seitens des Versicherers immer seltener, was jedoch auch mit den voraussichtlich sinkenden Kosten für Anhänger-Kfz-Versicherungen ausgeglichen wird.

Zurück zur alten Regulierungspraxis: Haftungsteilung findet nach zehn Jahren ein Ende

Ab dem Jahre 2010 bis hin zum oben genannten Tag im Juli 2020 wurde die Haftung bei derartigen Verkehrsunfällen zwischen Anhänger und Zugfahrzeug hälftig aufgeteilt. Das führte jedoch vor Allem zu steigenden Preisen bei den Anhänger-Versicherungen, während sich die Prämien der Versicherungen für die Zugmaschinen nur in sehr geringem Ausmaße reduzierten. Betrachtet man nun solche gewerbliche Anbieter, die auf Grund der jeweiligen Branche zahlreiche Anhänger und somit auch Versicherungsverträge dafür benötigen, so stellt dies wohl oder übel eine finanzielle Belastung dar.

Novellierung des StVG

Damit entsprechende Transportunternehmen entlastet werden können und sich der Regulierungsprozess bei ausländischen Unfallbeteiligten vereinfacht, brachte das Bundeskabinett zu Beginn des Jahres einen Referentenentwurf zur Anpassung dieses Umstandes auf den Weg, welcher nun eben diesen Sommer erfolgreich bewilligt wurde.

Gefahrenerhöhung = Mithaftung

Diese Neuregelung besagt also, dass im Falle eines Unfalls zukünftig wieder lediglich der Halter des vorangegangenen Fahrzeuges haftet und die Sachlage somit wieder behandelt wird wie in den Jahren vor 2010. Zu einer Mithaftung kommt es nur dann, wenn sich der Anhänger gefahrenerhöhend auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat, er also beispielsweise übermäßig breit ist oder eine gewisse Sicherheit einfach nicht gewährt wird. Dabei ist wichtig zu wissen, dass das bloße Ziehen eines Anhängers für eine gefahrenerhöhende Wirkung nicht ausreicht.

So beeinflusst das „neue“ Gesetz die Versicherungsprämie

Allgemein sind nun auf jeden Fall sinkende Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Anhängers zu erwarten. Positiv spürbar wird dies natürlich vor Allem für angesprochene Transportunternehmen oder auch Vermieter der Anhänger. Zusätzlich wird auch die Vorgehensweise mit verunfallten Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen und versichert sind leichter von der Hand gehen.

Bildquelle: Adobe Stock - Yuri Bizgaimer