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Inwieweit Autofahrer für Unfälle ohne Kollision haften

08.08.2023 von verpd

Ein Radler war wegen eines unvermittelt vom Straßenrand anfahrenden Pkws gestürzt. Weil dessen Fahrer den Verunglückten nicht berührt hatte, lehnte er die Verantwortung für den Vorfall ab. Daraufhin ging der Fall vor Gericht.

Ein Fahrradfahrer war wegen eines unvermittelt vom Straßenrand anfahrenden Autofahrers gestürzt und hatte sich dabei erheblich verletzt.

Weil es zu keiner Berührung zwischen den Fahrzeugen gekommen war, hielt sich der Autofahrer für unschuldig. Er beziehungsweise sein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer wiesen die Forderung des Radlers auf Schadenersatz sowie Schmerzensgeld daher als unbegründet zurück.

Übliche Ausweichbewegungen

Zu Unrecht, entschied das Hamburger Landgericht in einem Urteil (302 O 245/19). Es gab der Klage des Verletzten statt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Beklagte aufgrund der Typizität des Unfallgeschehens den gegen ihn sprechenden Beweis des ersten Anscheins gemäß § 10 Satz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) für ein alleiniges Verschulden an dem Unfall nicht entkräften können.

Es entspreche nämlich einem typischen Geschehensablauf, dass ein für einen Radfahrer unvorhergesehenes Anfahren eines Kraftfahrzeugs diesen veranlasst, Ausweichbewegungen oder Bremsmanöver zu tätigen, die zu einem Sturz führen können.