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Jedes 13. Verkehrsopfer war ein Fußgänger

22.05.2024 von verpd

Jeden Tag wurden letztes Jahr im Schnitt 78 Fußgänger bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet. Fußgänger sind im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall nicht wie Auto- oder Zweiradfahrer durch eine Karosserie oder einen Helm geschützt und damit deutlich gefährdeter, einen Gesundheitsschaden zu erleiden. Worauf alle Verkehrsteilnehmer achten sollten, um das Unfallrisiko der Fußgänger zu reduzieren.

Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden letztes Jahr 28.480 Personen, die als Fußgänger unterwegs waren, bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Das waren sechs Prozent mehr als im Vorjahr und zudem die bisher höchste Anzahl an Verkehrsopfern seit 2020, dem ersten Jahr der Coronapandemie.

Konkret wurden im Jahr 2023 bei Verkehrsunfällen 28.048 Personen verletzt und weitere 432 verloren ihr Leben. Somit war rund jeder 13.te der insgesamt fast 366.478 Verkehrsteilnehmer, die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden, als Fußgänger unterwegs. Im Jahr 2020 gab es mit 23.858 Betroffenen die bisher wenigsten Verkehrsopfer, die als Fußgänger verunfallten.

Verkehrsregeln für Fußgänger

Grundsätzlich können auch Fußgänger ihr Unfallrisiko minimieren, beispielsweise, in dem sie sich an die Verkehrsregeln halten. Schon bei der Verkehrserziehung von Kindern sollte hierauf hingewirkt werden. Nach Angaben von Experten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann bereits bei dreijährigen Kindern auf spielerische Weise mit der Verkehrserziehung begonnen werden. Verkehrserziehungstipps gibt es unter Kindergesundheit-info.de, einem Webportal der BZgA.

Laut § 25 StVO (Straßenverkehrsordnung) müssen Fußgänger beispielsweise vorhandene Fußwege benutzen. Ist kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden und muss ein Fußgänger deswegen die Straße benutzen, ist es wichtig, dass er immer am Fahrbahnrand geht – außerorts immer auf der linken Seite.

Besondere Vorsicht ist bei der Überquerung einer Straße notwendig. Sind Ampeln, Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen vorhanden, sind diese zu nutzen. Sind keine solchen Überquerungshilfen vorhanden, sollte man nur an den Stellen die Fahrbahn auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überqueren, die auch für die anderen Verkehrsteilnehmer gut einzusehen sind.

Man sollte daher nicht zwischen Sichthindernissen wie geparkten Autos oder Lkws stehen und von dort aus die Straße überqueren. Übrigens, auch Fußgänger, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten und beispielweise die Straße überqueren, obwohl die Fußgängerampel Rot ist, können unter anderem mit einem Bußgeld bestraft werden.

Auffallen erwünscht

Diverse Studien belegen, dass Unfallopfer, die bei Nebel, starkem Regen, Dämmerung und Dunkelheit zu Fuß unterwegs waren, häufig zu spät erkannt wurden. Daher raten Verkehrsexperten allen Fußgängern von jung bis alt insbesondere bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen eine helle und kontrastreiche Kleidung, am besten mit reflektierenden Elementen zu tragen.

Auch Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen mit retroreflektierenden Streifen werden schneller von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V.ist die normale Kleidung auf der Straße im Scheinwerferkegel eines Autos bis maximal 40 Meter sichtbar, mit reflektierenden Elementen steigt die Entfernung dagegen auf bis zu 150 Meter.

Wer als Fußgänger ständig auf sein Smartphone schaut und nicht auf den Verkehr achtet, erhöht sein Unfallrisiko genauso wie jene Personen, die mit einem Kopfhörer unterwegs sind und deshalb zum Beispiel das Martinshorn eines herannahenden Polizei- oder Rettungswagens nicht hören.

Prinzipiell ist ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander wichtig, um die Unfallgefahr zu minimieren. Das heißt, auch Kfz-Fahrer sollten besonders vorsichtig sein, wenn Fußgänger, insbesondere Kinder, am Wegesrand zu sehen sind. Zudem ist eine erhöhte Aufmerksamkeit an Zebrastreifen, unübersichtlichen Überwegen sowie an Schulen und Kindergärten notwendig.