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Müssen Wochenmarkt-Besucher mit Stolperfallen rechnen?

31.10.2023 von verpd

Stolpert ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe eines Wochenmarktes über ein auf einem Fußgängerüberweg quer zur Gehrichtung verlaufendes Kabel, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht des Marktbetreibers. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil entschieden (7 U 173/22).

Eine 74-jährige Frau wollte – von einem Wochenmarkt kommend – einen in unmittelbarer Nähe befindlichen Fußgängerüberweg überqueren. Dabei stolperte sie über zwei quer zu ihrer Gehrichtung verlaufende Stromkabel. Die waren dort zur Versorgung von Marktständen verlegt worden.

Die Kabel waren nicht am Boden befestigt und auch nicht mit Kabelbrücken oder -matten gesichert worden. Sie wurden nach Angaben der Verunfallten zwar von ihr wahrgenommen. Doch in dem Augenblick, als sie sie überqueren wollte, gerieten die Hindernisse nach ihren Angaben in Bewegung. Bei dem dadurch ausgelösten Sturz habe sie eine schwere Armverletzung erlitten.

Selbst verschuldeter Sturz?

Für ihre Verletzung machte die Rentnerin gesamtschuldnerisch den Betreiber des Marktes sowie die Besitzer zweier Marktstände verantwortlich, deren Stände mit Hilfe der Kabel mit Strom versorgt wurden.

Der Marktbetreiber und die Marktstandbesitzer waren sich keiner Schuld bewusst. Sie waren der Ansicht, dass die Marktbesucherin sich ihren Sturz selbst zuzuschreiben habe, denn in Bereichen von Wochenmärkten müssten Passanten mit derartigen Stolperfallen rechnen und sich darauf einstellen.

Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht

Letzteres stellte das schließlich mit dem Fall befasste Kölner Oberlandesgericht nicht in Abrede. Das Gericht verurteilte die Beklagten aber dazu, der Klägerin ein Schmerzensgeld zu zahlen.

Nach Ansicht der Richter haben die Beklagten ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt. Denn sie wären dazu verpflichtet gewesen, die Kabel durch Kabelmatten beziehungsweise -brücken zu sichern, um so beispielsweise eine versehentliche Lageveränderung, etwa durch Passanten oder eine Wellenbildung, zu verhindern.

Insbesondere die im Bereich des Fußgängerüberwegs verlegten Kabel hätten eine erhebliche Stolpergefahr dargestellt, zumal Fußgänger auf den Weg geradezu „hingelenkt“ worden seien.

Kein Mitverschulden

Für die Betroffene spreche im Übrigen der Beweis des ersten Anscheins, dass die durch die Marktleute geschaffene Gefahrenstelle ursächlich für ihren Sturz war. Ihr sei auch kein Mitverschulden zur Last zu legen

Die Beklagten hätten zwar behauptet, die Kabel so stramm verlegt zu haben, dass eine Bewegung oder Schlingenbildung ausgeschlossen werden konnte. Den ihnen obliegenden Beweis dafür seien sie aber schuldig geblieben.

Regelmäßiger Streitfall

Stolperfallen auf öffentlichen Wegen und Straßen führen immer wieder zu Unfällen. Ist die Haftungsfrage strittig, besteht für viele Verletzte oder Geschädigte oft nur die Möglichkeit, ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen per Anwalt und vor Gericht geltend zu machen.

Doch dies kostet. Und wer eine Gerichtsklage verliert, muss nicht nur seine eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die des Gegners zahlen. Eine passende Rechtsschutz-Police kann dem Geschädigten jedoch ohne finanzielles Risiko zu seinem Recht verhelfen.

Eine solche Police übernimmt unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten zum Beispiel für die Durchsetzung von berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüchen wie in dem geschilderten Fall, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und vorab eine Deckungszusage erteilt wurde.

Selbst wenn der Prozess verloren geht, würde der Rechtsschutzversicherer die Kosten tragen. Bei der Wahl des richtigen Rechtsschutzvertrags hilft ein Versicherungsexperte.