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PKV vs. GKV: Beitragsanpassungen

20.11.2021 von

Alljährlich im November erhalten hunderttausende PKV-Versicherte die Information zur Beitragsanpassung. Meistens sorgt der Brief nicht für Freude, sondern eher für Frustration. Doch müssen die Anpassungen wirklich sein? Verläuft die Anpassung in der PKV „schlimmer“ als in der GKV? Fakt ist: unser Gesundheitssystem beansprucht unsere Geldbeutel immer stärker. Andererseits beanspruchen auch wir unser Gesundheitssystem immer mehr, es entwickelt sich unaufhaltsam weiter, neue Therapien werden erforscht und das Ergebnis ist eine immer höhere Lebenserwartung.

Entwicklung GKV und PKV ähnlich

Die Entwicklung der Prämien verlief in den letzten zehn Jahren zwischen PKV und GKV fast identisch. Die GKV hatte sogar mit durchschnittlich 3,3% p.a. einen leicht höheren Anstieg als die PKV mit 3,0% p.a. Und was auch viele nicht wissen: der Höchstbeitrag in der GKV liegt ab 2021 bei mittlerweile 928,80 Euro (KV+PPV). 2016 lag er hingegen noch bei 775,46 Euro. Und eines darf hier auch nicht vergessen werden: die GKV hat in den vergangenen 20 Jahren mehrfach ihre Leistungen reduziert und gleichzeitig die Beiträge erhöht. Zwar kommt auch die PKV nicht ohne Beitragsanpassungen aus, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden jedoch stets erfüllt.

Warum steigen die Beiträge überhaupt an?

Da gibt es mehrere so genannte „auslösende Faktoren“. Der Wesentlichste ist wohl der medizinische Fortschritt und neue Behandlungs- bzw. Therapiemethoden. Ein anderer Faktor ist auch die immer höher werdende Lebenserwartung. Gerade im höheren Alter wird deutlich häufiger auf die Leistungen der Krankenversicherung zurückgegriffen als zuvor. Und auch die niedrigen Zinsen spielen eine Rolle. Private Krankenversicherer bilden Rücklagen, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren und ggf. sogar senken. Wenn die Verzinsung jedoch geringer wird, muss im Gegenzug der Beitrag erhöht werden. Mehrere Faktoren nehmen somit Einfluss auf die zukünftige Kalkulation der Prämien.

Kann der Versicherer „einfach so“ anpassen?

Nein. Die private Krankenversicherung kann nicht willkürlich die Beiträge anpassen. Anpassungen erfolgen auf Basis rechtlicher Grundlagen. Versicherer müssen jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen vergleichen. Im Versicherungsunternehmen ist für die Erstellung der Kalkulation der Aktuar zuständig. Er muss zudem jährlich die kommentierten auslösenden Faktoren an einen unabhängigen mathematischen Treuhänder sowie die an die zuständige Aufsichtsbehörde, das ist Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), weiterleiten. Der Treuhänder muss die vorgelegte Kalkulation kontrollieren und prüfen, ob die Berechnung der auslösenden Faktoren den Rechtsvorschriften entspricht. Anschließend muss der Treuhänder der Beitragsanpassung zustimmen, ferner sie für die Versicherten wirksam wird.

Macht ein Wechsel in einen anderen Tarif oder des Versicherers Sinn?

Diesen Schritt sollte man sich immer ganz genau überlegen. Denn wer Beiträge senken will, erreicht das meistens nur mit einer Reduzierung der Leistungen. Zwar müssen private Krankenversicherer Tarifwechsel ermöglichen und tatsächlich kann man sich dadurch auch Beiträge sparen, ohne wesentlich auf Leistungen verzichten zu müssen. Allerdings wird auch dieser Tarif langfristig wieder steigen und das kann sogar schneller und rasanter vonstattengehen als erwartet. Wir raten hier dringend zur Vorsicht und sich diesen Schritt ganz genau zu überlegen.

Auch der Wechsel des Versicherers muss wohl überlegt sein. Gerade für langjährig PKV-Versicherte kann das ein böses Erwachen haben. Wer den Versicherer wechselt, muss beim künftigen Versicherer alle Gesundheitsfragen neu beantworten. Allein hier kann es schon zu Schwierigkeiten in Form von Zuschlägen, Ausschlüssen oder gar einer Ablehnung kommen. Wer hier schummelt, kann seinen Versicherungsschutz sogar komplett verlieren! Aber auch die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen müssen nicht zwingend vollständig an den künftigen Versicherer weitergegeben werden. Gerade wer in seinem bisherigen Tarif eine Sparkomponente fürs Alter vereinbart hat, verliert das Geld dort vollständig. Der Verlust kann mehrere zehntausend Euro betragen.

Auch auf Verhaltensboni, Beitragsrückerstattung, etc. achten

Um Geld sparen zu können, solltest du auch auf die Angebote deines PKV-Versicherers achten. Oftmals gibt es verschiedene Bonis, bspw. wenn der BMI passt oder du Nichtraucher bist und noch vieles mehr. Die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit solltest du auch unbedingt beachten. Es macht daher keinen Sinn, sofort jede Rechnung an den Versicherer weiterzuleiten. Handelt es sich um eher geringe Beträge solltest du die Rechnungen sammeln und am Ende des Jahres prüfen wie hoch die Rechnungen insgesamt sind. Eine Erstattung durch den Versicherer macht erst dann Sinn, wenn die Höhe der Rechnungen die angekündigte Beitragsrückerstattung und ggf. Selbstbeteiligung übersteigt. Ansonsten gefährdest du ggf. die Beitragsrückerstattung und die beträgt zumeist mehrere hundert Euro. Die höhe des Selbstbehalts und die Höhe der voraussichtlichen Beitragsrückerstattung kannst du oftmals auch in den Kundenportalen und Apps der Versicherer einsehen. Unseren Kunden stehen dafür „MyAXA“ und „Meine Gesundheit“ zur Verfügung.

private Pflegeversicherung ist ebenfalls betroffen

Regelmäßig klettern auch die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung nach oben. Grund dafür ist, dass es in Deutschland immer mehr pflegebedürfte Menschen gibt die Leistungen aus ihrem Versicherungsvertrag beanspruchen. Und auch zahlreiche gesetzliche Reformen haben in den vergangenen Jahren zu Beitragssprüngen geführt. Eine der größten und wohl auch teuersten Änderungen war die Einführung der fünf Pflegegrade, die seit Januar 2017 gelten.

Allein seit 2015 traten drei Pflegestärkungsgesetze (PSG) in Kraft. Im PSG 1 wurde die finanzielle Pflegeunterstützung neu ausgerichtet. Bedeutet also: es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige. Das PSG 2 trat wenig später zum 1. Januar 2016 in Kraft. Hier wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Rechtskräftig wurde das Gesetz zum 1. Januar 2017. Seitdem profitieren deutlich mehr Menschen von der gesetzlichen wie privaten Pflegeversicherung. Schließlich wurde noch das PSG 3 eingeführt. Es befasst sich hauptsächlich mit der regionalen bzw. kommunalen Umsetzung der Neuerungen. Nicht zu vergessen sind aus dem Jahr 2002 das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und von 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG).

Ich kann mir den Beitrag nicht mehr leisten, was kann ich tun?

Sollten sich die Beiträge auf einem Niveau einpendeln die für dich zu hoch werden, empfiehlt es sich, das Gespräch mit deinem zuständigen Ansprechpartner zu suchen. In der privaten Pflegeversicherung sind Beiträge vielleicht auch durch die Dynamisierung der Leistungen gestiegen, die man rückgängig machen kann. Oder du reduzierst generell das vereinbarte Pflegegeld bzw. Pflegerente. Diesen Schritt solltest du dir natürlich auch gut überlegen, denn du hast die vereinbarten Summen bewusst einmal gewählt und deine Vorsorge dementsprechend ausgerichtet. Eines solltest du an der Stelle auch nicht vergessen: Pflege wird künftig mit Sicherheit nicht günstiger werden. Letzten Endes wirst du eine Reduktion der Beiträge aller Voraussicht nur mit einer Reduzierung der Leistungen erreichen.

Bildquelle: Adobe Stock - Stockwerk-Fotodesign