Aktuelles

So niedrig ist die Erwerbsminderungsrente bei Renteneintritt

28.06.2023 von verpd

Nicht jeder bleibt so gesund, dass er bis zur Altersrente Vollzeit arbeiten kann. Allein letztes Jahr haben knapp 164.000 Personen erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Allerdings lag die durchschnittliche Rentenhöhe nur bei 950 Euro. Wer aufgrund seiner Erwerbsminderung zwischen drei und weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, erhielt deutlich weniger.

Nach einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten letztes Jahr 163.907 Personen – davon 78.188 Männern und 85.719 Frauen – erstmalig eine gesetzlich Erwerbsminderungsrentezugesprochen, da sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag dieser Neurentner, also abzüglich der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, belief sich auf monatlich 950 Euro vor Steuern. Während bei den Männern, die in 2022 zum ersten Mal eine solche Rente bekamen, die Rentenhöhe im Schnitt 989 Euro betrug, waren es bei den Frauen nur 915 Euro.

Volle Erwerbsminderungsrente: Im Schnitt rund 1.000 Euro

Im Detail erhielten letztes Jahr von allen erwerbsgeminderten Neurentnern 143.327 Betroffene eine volle Erwerbsminderungsrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von jeweils knapp 1.007 Euro. Weitere 20.158 Personen wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe lag pro Rentenbezieher im Schnitt bei 556 Euro.

Außerdem hatten noch 422 Neurentner Anspruch auf Rente für Bergleute. Die durchschnittliche Höhe lag hier bei je 548 Euro.

Rentenart Männer Frauen Gesamt
Anzahl Rentenzahlbetrag* in Euro
Anzahl Rentenzahlbetrag* in Euro

| Anzahl | Rentenzahlbetrag* in Euro

*durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag vor Steuern, Datenquelle: Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 7.988 595 12.170 531 20.158 556
Rente wegen voller Erwerbsminderung 69.801 1.037 73.526 978 143.327 1.007
Rente für Bergleute 399 565 23 244 422 548
Erwerbsminderungsrente gesamt 78.188 989 85.719 915 163.907 950

Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Anspruch darauf hat nur, wer wegen eines psychischen oder physischen Leidens auf unabsehbare Zeit weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Zudem muss ein Betroffener vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen. Des Weiteren muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge, zum Beispiel als Arbeitnehmer, entrichtet haben.

Wer die genannten versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt und aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist man fähig mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, steht einem höchstens eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu.

Zudem gibt es noch eine Rente für Bergleute, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer bisherigen Beschäftigung im Bergbau nicht mehr nachgehen können. Detaillierte Informationen, wann ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wie sie sich berechnet und inwieweit ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dazu verdienen darf, enthält die kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.

Absicherungslücken schließen

Die DRV-Statistik verdeutlicht, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht reicht, um die Einkommenseinbußen, die durch eine Erwerbsminderung entstehen, auszugleichen. Denn das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines gesetzlich Rentenversicherten lag laut DRV im Jahr 2022 in Westdeutschland bei 3.242 Euro. Das entspricht einem Nettogehalt bei einem kinderlosen Ledigen von etwa 2.110 Euro. Die Einkommenslücke trotz einer vollen Erwerbsminderung ist damit erheblich.

Zudem erfüllen die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen die versicherungs-rechtlichen Kriterien für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht, auch wenn sie aufgrund eines Leidens dauerhaft erwerbsgemindert werden.

Es gibt jedoch private Versicherungslösungen, die einen finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung bieten. Zu nennen sind hier unter anderem die private Erwerbs- und/oder die Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Letztere leistet nicht nur, wenn der Versicherte ganz oder teilweise erwerbsunfähig ist, sondern auch, wenn er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Übrigens: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente gibt es übrigens für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.