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Wechselkennzeichen: sinnvoll oder Flop?

15.03.2022 von Mathias Baur

Zugegeben erreichen uns Fragen zu Wechselkennzeichen äußerst selten. Daran merkt man, dass die Nachfrage nach diesen Kennzeichen gegen Null geht. Eigentlich wäre mit diesen beiden Sätzen das Thema erledigt. Wir wollen aber gerne ein wenig auf das Thema eingehen.

Spare ich mir dadurch Geld?

Die wohl wichtigste Frage zum Wechselkennzeichen. Geld sparen tut man sich damit eher nicht. Denn für beide Fahrzeuge fällt die Kfz-Steuer an. Und auch eine Kfz-Versicherung muss für beide Fahrzeuge separat abgeschlossen werden. Damit hat man auch nicht eine Kfz-Versicherungspolice, sondern zwei. Eben für jedes Fahrzeug einzeln.

Kann ich ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad nutzen?

Nein, das Wechselkennzeichen darf nur für zwei Fahrzeuge innerhalb einer der folgenden EU-Fahrzeugklassen ausgegeben werden.

  • Klasse M 1 (PKW bis 8 Personen + Fahrer und Wohnmobile)
  • Klasse L (Alle Motorräder)
  • Klasse O 1 (Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750kg)

Eine Kombination aus verschiedenen Fahrzeugklassen ist somit nicht möglich.

Wer bekommt ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen darf nur für die private Nutzung verwendet werden und funktioniert auch nur für zwei Fahrzeuge. Die Zulassung der beiden Fahrzeuge muss zudem gleichzeitig erfolgen.
Für Ausfuhr-, Kurzzeit- und Saisonkennzeichen gelten Wechselkennzeichen nicht. Ebenso nicht für rote Kennzeichen.

Fazit

Es ist ein Flop. Nachdem das Wechselkennzeichen keine erkennbaren Mehrwerte bietet, haben wir auch keinen einzigen Kunden, der ein solches Kennzeichen nutzt. Persönlich ist uns auf der Straße auch noch nie ein Auto mit Wechselkennzeichen begegnet. Da es bei der Nutzung von Wechselkennzeichen keinen finanziellen Vorteil gibt (eher nur mehr administrativen Aufwand), wird es auch in Zukunft niemand nutzen.
Ohnehin ist es so, dass so ziemlich jeder Versicherer Kunden mit mehreren Fahrzeugen Nachlässe und Sondereinstufungen gewährt (bei uns bspw. Start & Drive für junge Nutzer oder auch Zweitwagenregelungen bis in die SF-Klasse 10), ist der anfangs oft gedachte preisliche Vorteil obsolet.